
Mediation als wendepunkt in beziehungen
Als Mediatorin bin ich eine allparteiliche und unabhängige Begleiterin in Konfliktsituationen, die die Beteiligten darin unterstützt, gemeinsam eine Lösung zu gestalten.
Dabei ist es egal, ob sie in beruflichem oder privatem Kontext miteinander zu tun haben.
Mediation
Mediation ist ein selbstbestimmtes, unbürokratisches Verfahren, bei dem die Dauer von der Qualität des Konflikts abhängt.
Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren handelt es sich jedoch in der Regel um eine kürzere und überschaubarere Zeitspanne, ab es kein Abwarten von Fristen und Verhandlungen gibt. Die Kosten werden bemessen nach dem Stundensatz des Mediators, nicht nach einem Streitwert.
Der Fokus liegt darauf herauszufinden, worum es den Beteiligten wirklich geht, welche Bedürfnisse sich hinter Positionen verbergen, und wie leidvolle Muster und Verhaltensstrukturen unterbrochen und verändert werden können.
Es geht darum, gemeinsam und selbstverantwortlich zu erkennen, was die Beziehung bisher erschwert hat und wie es gelingen kann, diese Beziehung in Zukunft anders zu gestalten, um dauerhafte Lösungen und Begegnungen zu ermöglichen.
Als Mediatorin erteile ich keine Rechtsauskünfte; hierfür empfiehlt es sich bei Bedarf, einen Rechtsexperten hinzuzuziehen.
für UNternehmen
Eine gute Unternehmenskommunikation und ein gutes Konfliktmanagement beeinflussen den Erfolg eines Unternehmens maßgeblich.
Als Mediatorin unterstütze ich Einzelpersonen, Teams oder Unternehmen mit meinem Wissen und mediativen Kompetenzen in Bezug auf erfolgreiche und lösungsorientierte Kommunikation.
Komplexe Sachverhalte und Konflikte individuell und im Team auf tieferer Ebene zu reflektieren, produktive und wertschätzende Kommunikation zu steigern und einen klaren und ehrlichen Austausch zu fördern sind wichtige Werte, um die Kompetenzen und Ressourcen bestmöglich freizulegen und zu nutzen.
FAMILIENMEDIATION
Geförderte Co-Mediation im Familienbereich
Bei familien- und kindschaftsrechtlichen Konfliktfällen, wie Trennung und Scheidung und den dadurch entstehenden Anliegen wie Obsorge, Unterhalt, Betreuungs- und Kontaktzeiten von minderjährigen Kindern, wird eine Mediation nach § 39 Familienlastenausgleichsgesetz je nach Kinderzahl und Einkommen der Eltern gefördert.
In der geförderten Mediation arbeite ich als Mediatorin mit einem psychosozialen Grundberuf mit einer zweiten Mediatorin oder zweitem Mediator mit einem juristischen Grundberuf zusammen.
Durch diese fachliche Zusammenarbeit können Eltern und Betroffene bestmöglich in ihrer neuen Lebenssituation unterstützt und neue (eigen-) verantwortliche Entscheidungen zum Wohle des Kindes entwickelt werden.